Organinatorischer Ablauf
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Mit Verordnung
Schon in den Rehazentren werden im Allgemeinen die Patienten vor ihrer Entlassung auf die Möglichkeit des Lungensports hingewiesen, zum Teil schon, mit einer Verordnung versorgt. Der Lungenfacharzt oder auch der Hausarzt können ebenfalls über das Formblatt M56 Lungensport verordnen.
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Die Verordnungen müssen bei der Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden. Mit Verordnung kommen dann die Teilnehmer zur nächsten Lungensportstunde.
Die Verordnungen gelten in der Regel zwischen 6 Monaten und 3 Jahren und können bei Bedarf über Arzt und Krankenkasse verlängert werden.
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Als Mitglied
Auch ohne Verordnung, nach einer Untersuchung und Zustimmung des Vertrauensarztes unseres Vereins, kann als Mitglied am Lungensport teilgenommen werden.
Auch Teilnehmer, deren Verordnung ausgelaufen ist dürfen selbstverständlich als Mitglied am Lungensport weiterhin teilnehmen.
Mitgliedsanträge erhalten Sie in den Lungensportgruppen.
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Wann und wo? |