Organisation
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Mit Verordnung
Schon in den Rehazentren und oder Krankenhäusern werden im Allgemeinen die Patienten vor ihrer Entlassung auf die Möglichkeit des Reah-Sports hingewiesen, zum Teil schon, mit einer Verordnung versorgt. Der Facharzt oder auch der Hausarzt können ebenfalls über das Formblatt M56 Rhesport verordnen. |
Die Verordnungen müssen bei der Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden. Mit Verordnung kommen dann die Teilnehmer zur nächsten Sportstunde.
Die Verordnungen gelten in der Regel zwischen 6 Monaten und 3 Jahren und können bei Bedarf über Arzt und Krankenkasse verlängert werden. |
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Als Mitglied
Auch ohne Verordnung, nach einer Untersuchung und Zustimmung des Vertrauensarztes unseres Vereins, kann als Mitglied am Sport für Diabetiker teilgenommen werden.
Auch Teilnehmer, deren Verordnung ausgelaufen ist dürfen selbstverständlich als Mitglied am Sport weiterhin teilnehmen.
Mitgliedsanträge erhalten Sie in der Sportgruppe. |
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| | Wann und wo-> |