Organisation
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Mit Verordnung
Schon in den Rehazentren und oder Krankenhäusern werden im Allgemeinen die Patienten vor ihrer Entlassung auf die Möglichkeit des Reah-Sports hingewiesen, zum Teil schon, mit einer Verordnung versorgt. Der Facharzt oder auch der Hausarzt können ebenfalls über das Formblatt M56 Rhesport verordnen. |
Die Verordnungen müssen bei der Krankenkasse vorgelegt und genehmigt werden. Mit Verordnung kommen dann die Teilnehmer zur nächsten Sportstunde.
Die Verordnungen gelten in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren und können bei Bedarf über Arzt und Krankenkasse verlängert werden. |
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Als Mitglied
Auch ohne Verordnung, nach einer Untersuchung und Zustimmung des Vertrauensarztes unseres Vereins, kann als Mitglied am Reha-Sport teilgenommen werden.
Auch Teilnehmer, deren Verordnung ausgelaufen ist dürfen selbstverständlich als Mitglied am Sport weiterhin teilnehmen.
Mitgliedsanträge erhalten Sie in der Sportgruppe. |
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